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Wenn KI beteiligt war und ein eigener Klartext-Hinweis oder eine zweite Informationsebene ergänzt wird.
Art. 50 AI Act · Rechtsstand 28.08.2026
Ein kurzer Check gibt dir eine nachvollziehbare Orientierung. Anschließend kannst du Bilder direkt im Browser mit offiziellen EU-Icons und eigenen Hinweisen kennzeichnen.
Kennzeichnungscheck / 01
Du beantwortest nur die Fragen, die für deinen Inhalt relevant sind. Das Ergebnis zeigt nicht nur was gilt, sondern auch warum.
Schritt 1 · Anwendungsbereich
13%Die Betreiberpflichten betreffen berufliche und organisatorische Tätigkeiten.
Deine Antworten bleiben nur in diesem Browser-Tab und werden nicht gespeichert.
Lokaler Bildeditor / 02
Wähle ein oder mehrere Bilder, gestalte Icon und Zusatztext einmal und exportiere einzelne Dateien oder die gesamte Serie als ZIP – ohne Upload.
Bis zu 20 Bilder · PNG, JPEG, WebP oder AVIF · maximal 30 MB je Datei
oder hierher ziehen100 % lokale VerarbeitungAuswahl, Vorschau, Stapelverarbeitung und ZIP-Export passieren in deinem Browser. Kein Bild wird hochgeladen.
EU-Icon auswählen
Die Icons unterstützen eine verständliche Offenlegung. Ihre Nutzung ist freiwillig und stellt für sich allein keine Rechtskonformität her.
Wenn KI beteiligt war und ein eigener Klartext-Hinweis oder eine zweite Informationsebene ergänzt wird.
Wenn der gesamte relevante Inhalt durch KI entstanden ist – abgesehen vom Prompting.
Wenn ein bereits vorhandener menschlicher Inhalt mit KI wesentlich verändert wurde.
Gut sichtbar platzieren, spätestens beim ersten Kontakt und möglichst so, dass der Hinweis auch nach Download oder Weitergabe erhalten bleibt.
Praxisfälle / 03
Die Beispiele zeigen typische Abwägungen. Kontext, Publikum und konkrete Verwendung können das Ergebnis verändern.

Bild · Werbung
Wirkt wie eine reale Person und kann im Werbekontext als authentisch verstanden werden.

Bild · Fiktion
Der offensichtlich fiktionale Kontext spricht gegen eine Verwechslung mit einem authentischen Ereignis.

Text · Öffentlichkeit
Öffentlich, informierend und von öffentlichem Interesse – sofern substanzielle menschliche Kontrolle fehlt.

Text · Redaktion
Substanzielle menschliche Prüfung plus klar übernommene redaktionelle Verantwortung können die Pflicht entfallen lassen.
Rechtslage / 04
Art. 50 unterscheidet zwischen Anbietern von KI-Systemen und Personen oder Organisationen, die solche Systeme beruflich einsetzen. Die folgenden Hinweise sind Orientierung, keine Rechtsberatung.
Anbieter müssen interaktive Systeme so gestalten, dass Menschen grundsätzlich erkennen, dass sie mit KI kommunizieren.
Anbieter generativer Systeme müssen synthetische Ausgaben technisch markieren und als KI-Inhalt erkennbar machen.
Wer solche Systeme einsetzt, muss betroffene Personen über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren.
Berufliche Betreiber müssen Deepfakes und bestimmte KI-Texte für das Publikum offenlegen.
Quellen richtig lesen: Die EU-Verordnung ist verbindlich. Kommissionsleitlinien erläutern ihre Anwendung. Der Code of Practice ist ein freiwilliges Umsetzungsinstrument. Die praktischen Hinweise dieser Seite bleiben unverbindliche Orientierung.
Kurz erklärt / 05
Nein. Für Art. 50 Abs. 4 muss ein Bild die Deepfake-Kriterien erfüllen. Freiwillige Transparenz kann trotzdem sinnvoll sein.
Regelmäßig nein. Die Offenlegung muss spätestens beim ersten Kontakt klar und unterscheidbar wahrnehmbar sein. Sie sollte direkt am oder im Inhalt stehen.
Die Icons sind ein freiwilliges Hilfsmittel. Die Offenlegungspflicht selbst kann trotzdem verbindlich sein. Das Icon allein garantiert keine Rechtskonformität.
Eine fachkundige Person muss Inhalt, Aussagen, Fakten und Quellen tatsächlich prüfen und ändern oder ablehnen können. Rechtschreibprüfung oder pauschale Freigabe reichen nicht.
Nein. Antworten und ausgewählte Bilder werden ausschließlich im Arbeitsspeicher dieses Browser-Tabs verarbeitet und nicht an den Betreiber übertragen. Es gibt keine Upload-, Konto-, Cookie-, Analyse- oder Historienfunktion.
Quellen & Rechtsstand
Die Logik orientiert sich am AI Act, den Leitlinien und den offiziellen Umsetzungshilfen. Verbindlich auslegen können die Vorschriften letztlich Behörden und Gerichte.
Wer findet, muss nicht suchen.
Kein Pitch-Zwang. Wir sprechen über Wissen, Systeme, KI oder eine Idee, die gerade noch lose im Kopf herumliegt.
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